B2B-Nutzungsbedingungen
- Fassung
- 1.1
- Stand
- 12.09.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Plattform ist:
- Lieferdienst Solution
- Inhaber: Lover Khabat Hama Aziz
- Rechtsform: Einzelunternehmen
- Reismühle 18, 22087 Hamburg, Deutschland
- E-Mail: info@lieferdienst-solution.de
- Telefon: 017684896308
- USt-IdNr.: derzeit nicht vorhanden
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere gegenüber Gastronomiebetrieben. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ausgeschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Restaurants gelten nur, soweit ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Das Restaurant sichert zu, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und zum Vertragsschluss für den angegebenen Betrieb berechtigt zu handeln.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Lieferdienst Solution stellt eine Online-Bestellplattform als Softwaredienst über das Internet bereit. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung dieser Plattform, nicht die Erbringung gastronomischer Leistungen.
Zum aktuellen Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Betreiberkonto mit Benutzerverwaltung und Rollen (Inhaber, Administration, Leitung, Personal, Buchhaltung)
- Anlage und Verwaltung von Unternehmens- und Restaurantdaten
- öffentliche Bestellseite je Restaurant mit eigener Adresse
- Speisekartenpflege mit Kategorien, Artikeln, Varianten, Optionsgruppen und Optionen
- Veröffentlichung der Speisekarte als unveränderliche Version
- Pflege von Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen einschließlich wiederverwendbarer Zutatenbausteine
- Öffnungs- und Bestellzeiten, Sonderzeiten sowie Betriebsstatus
- Konfiguration von Lieferung und Abholung einschließlich Liefergebieten, Mindestbestellwerten und Liefergebühren
- Entgegennahme, Anzeige und Statusverwaltung von Endkundenbestellungen einschließlich Annahme, Ablehnung, Zubereitung, Abhol-/Lieferstatus und Abschluss
- Stornierung angenommener Bestellungen sowie technische Unterstützung bei Rückerstattungen bei Onlinezahlung
- Rabattcodes, Bestellhistorie und einfache Auswertungen im Betreiberbereich
- Anbindung eines Kassensystems über eine geschützte Schnittstelle, soweit vom Restaurant eingerichtet
- Versand bestellbezogener E-Mails, soweit der E-Mail-Versand technisch eingerichtet ist
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils tatsächlich freigeschalteten Funktionen der Plattform. Funktionen, die noch nicht freigeschaltet sind, werden nicht geschuldet. Eine Zusicherung künftiger Funktionen erfolgt nicht.
3. Rollenverteilung gegenüber Endkunden
Der Vertrag über Speisen, Getränke und sonstige Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Restaurant und dem Endkunden zustande. Das Restaurant ist alleiniger Verkäufer und Leistungserbringer.
Das Restaurant ist gegenüber seinen Endkunden insbesondere verantwortlich für:
- Preise, Preisangaben und deren rechtliche Zulässigkeit
- steuerliche Behandlung, Besteuerungsart und Steuersätze
- Speisekarte, Produktbeschreibungen, Produktbilder und Verfügbarkeiten
- Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen, Zutaten und Rezepturen
- Liefergebiete, Lieferbedingungen, Lieferzeiten, Öffnungs- und Bestellzeiten
- gesetzliche Pflichtinformationen einschließlich Impressum, Datenschutzinformationen und Bestellbedingungen
- Annahme, Bearbeitung, Zubereitung, Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung
- Reklamationen, Gewährleistung und die Kommunikation mit dem Endkunden
Lieferdienst Solution verkauft keine Speisen oder Getränke, erbringt keine Liefer- oder Zustellleistung und wird nicht Vertragspartner des Endkunden. Lieferdienst Solution stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Darstellung der Angebote und zur Übermittlung der Bestellung bereit.
4. Allergene, Zusatzstoffe und Produktinformationen
Das Restaurant pflegt die Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen, Zutaten und Rezepturen eigenverantwortlich, vollständig und aktuell und bestätigt sie ausdrücklich im System.
Lieferdienst Solution prüft keine Rezepturen, keine Herstelleretiketten und keine tatsächlich eingesetzten Produkte. Lieferdienst Solution übernimmt keine Gewähr für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Restaurant eingegebenen Angaben.
Änderungen an Rezepturen, Zutaten, Lieferanten oder eingesetzten Produkten sind vom Restaurant unverzüglich im System zu aktualisieren und erneut zu bestätigen. Die Plattform kann bestehende Bestätigungen bei kennzeichnungsrelevanten Änderungen als erneut prüfungsbedürftig markieren; die inhaltliche Prüfung bleibt Aufgabe des Restaurants.
Die von Lieferdienst Solution bereitgestellten neutralen Hinweistexte in der Kundenansicht ersetzen keine vollständige und richtige Kennzeichnung durch das Restaurant.
5. Endkundenbestellungen
Der Endkunde gibt seine Bestellung über die Bestellseite des Restaurants ab. Die Plattform übermittelt die Bestellung technisch an das Restaurant und stellt den jeweiligen Bearbeitungsstatus dar.
Über Annahme oder Ablehnung einer Bestellung entscheidet ausschließlich das Restaurant, bei aktivierter automatischer Annahme im Rahmen der von ihm selbst gewählten Einstellung. Die Plattform kann Fristen für die Annahme technisch abbilden; die fachliche Entscheidung verbleibt beim Restaurant.
Die technische Übermittlung durch Lieferdienst Solution begründet keinen eigenen Kauf-, Liefer- oder Dienstleistungsvertrag zwischen Lieferdienst Solution und dem Endkunden.
6. Stornierung und Rückerstattung
Die Entscheidung über Stornierungen, Gutschriften und Rückerstattungen gegenüber dem Endkunden trifft das Restaurant. Die wirtschaftliche Verantwortung hierfür liegt beim Restaurant.
Lieferdienst Solution kann technische Funktionen zur Stornierung und zur Auslösung von Rückerstattungen bereitstellen. Durch die Bereitstellung oder Nutzung dieser Funktionen wird Lieferdienst Solution nicht Schuldner der Erstattung und übernimmt keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Endkunden.
7. Zahlungen der Endkunden
Welche Zahlungsarten angeboten werden, entscheidet das Restaurant im Rahmen der technisch verfügbaren Möglichkeiten. Derzeit stehen Barzahlung sowie Kartenzahlung bei Lieferung oder Abholung durch das Restaurant zur Verfügung.
Eine Onlinezahlung kann nur genutzt werden, wenn sie für das jeweilige Restaurant tatsächlich eingerichtet und freigeschaltet ist. In diesem Fall erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe über ein auf das Restaurant lautendes Zahlungskonto; es gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Die Umsätze aus Endkundenbestellungen stehen wirtschaftlich dem Restaurant zu. Lieferdienst Solution behält keine Anteile an Endkundenumsätzen ein, erhebt keine prozentuale Plattformprovision und keine Gebühr je Endkundenbestellung.
8. Vergütung und Abonnement
Für die Nutzung der Plattform ist ein festes monatliches Entgelt vorgesehen. Als Vertragsmodell ist vorgesehen:
- monatlicher Abrechnungszeitraum
- 69,00 € brutto je aktivem Restaurant beziehungsweise Standort und Monat
- bei derzeit 19 % deutscher Umsatzsteuer entspricht dies 57,98 € netto zuzüglich 11,02 € Umsatzsteuer
- Abrechnung monatlich im Voraus
- keine Bestellprovision und keine Endkundengebühr von Lieferdienst Solution
- Kündbarkeit monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums
- automatische Verlängerung um jeweils einen weiteren Monat, solange nicht gekündigt
Gebühren externer Zahlungsdienstleister, insbesondere Transaktionsgebühren, sind im Monatspreis nicht enthalten und werden unmittelbar zwischen dem Restaurant und dem Zahlungsdienstleister abgerechnet.
Die produktive Abonnementabrechnung wird erst angewendet, sobald sie tatsächlich freigeschaltet ist. Bis dahin entsteht aus diesen Bedingungen keine Zahlungspflicht für die Nutzung der Plattform.
9. Pilotbetrieb und Ausnahmen
Lieferdienst Solution kann einzelnen Betrieben eine interne Pilotfreischaltung gewähren. Eine solche Freischaltung ist eine freiwillige Einzelfallentscheidung; ein Anspruch auf einen kostenlosen Pilotbetrieb besteht nicht.
Während einer Pilotfreischaltung kann Lieferdienst Solution zeitweise auf die Abonnementabrechnung verzichten. Eine Pilotfreischaltung kann von vornherein ein festgelegtes Ende haben und aus sachlichem Grund beendet werden.
Nach dem Ende einer Pilotfreischaltung gelten wieder die regulären Zugangs- und Abrechnungsregeln. Wird ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, beginnt die reguläre Abrechnung erst nach dem technisch bestätigten gültigen Abonnementstatus.
10. Pflichten des Restaurants
Das Restaurant verpflichtet sich insbesondere:
- Unternehmens- und Restaurantdaten richtig, vollständig und aktuell zu halten
- Preise, Steuersätze und Besteuerungsart korrekt zu pflegen
- Lebensmittelinformationen einschließlich Allergenen und Zusatzstoffen korrekt zu pflegen und zu bestätigen
- Liefergebiete, Liefergebühren, Mindestbestellwerte, Öffnungs- und Bestellzeiten sowie Verfügbarkeiten aktuell zu halten
- nur tatsächlich angebotene Zahlungsarten zu aktivieren
- Impressum, Datenschutzinformationen, Bestellbedingungen und sonstige gesetzliche Pflichtinformationen bereitzustellen und aktuell zu halten
- Zugangsdaten geheim zu halten, Benutzerkonten nur berechtigten Personen zuzuordnen und Rollen sachgerecht zu vergeben
- die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen und keine rechtswidrigen, irreführenden oder rechtsverletzenden Inhalte einzustellen
- die zur Abwicklung erforderlichen Bestellungen ordnungsgemäß zu bearbeiten
Das Restaurant stellt Lieferdienst Solution von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten oder auf den vom Restaurant eingestellten Inhalten beruhen.
11. Verfügbarkeit und Wartung
Lieferdienst Solution bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet. Eine gesonderte Verfügbarkeitsvereinbarung (SLA) besteht nicht.
Wartungsarbeiten, technisch notwendige Anpassungen sowie Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und, soweit zumutbar, vorher angekündigt.
Störungen, die auf Leistungen Dritter, auf der Infrastruktur des Restaurants oder auf höherer Gewalt beruhen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Lieferdienst Solution.
12. Einschränkung kostenpflichtiger Funktionen
Lieferdienst Solution kann produktive Funktionen einschränken, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei erheblichem Missbrauch, bei konkreten Sicherheitsrisiken oder wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
Vor einer Einschränkung wird das Restaurant, soweit vertretbar, informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei ausbleibender Zahlung ist eine angemessene Nachfrist vorgesehen, bevor produktive Funktionen eingeschränkt werden.
Anmeldung, Zugriff auf die eigenen Daten und die Verwaltung im Betreiberbereich bleiben dabei grundsätzlich erhalten; eingeschränkt werden insbesondere die entgeltpflichtigen produktiven Funktionen wie die öffentliche Bestellannahme und die Veröffentlichung von Speisekarten.
13. Haftung
Lieferdienst Solution haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Restaurant regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Lieferdienst Solution haftet nicht für Inhalte, Angaben und Produktinformationen, die das Restaurant eingestellt hat, sowie nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen Restaurant und Endkunde.
Für den Verlust von Daten haftet Lieferdienst Solution nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
14. Änderungen der Plattform und der Bedingungen
Lieferdienst Solution darf die Plattform technisch und funktional weiterentwickeln, insbesondere zur Verbesserung, zur Anpassung an geänderte technische Rahmenbedingungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungszweck gewahrt bleibt.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Restaurant in Textform mitgeteilt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessener Vorankündigungsfrist vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt; das Restaurant kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Rückwirkende Änderungen erfolgen nicht.
15. Laufzeit und Vertragsende
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Vertragsende endet der Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen entsprechend dem Vertrags- und Abrechnungsstatus. Öffentliche Bestellseiten werden deaktiviert.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sowie datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt. Eine bestimmte Frist für einen Datenexport oder eine über die gesetzlichen Pflichten hinausgehende Aufbewahrung wird nicht zugesagt, solange eine entsprechende Funktion nicht bereitgestellt ist. Das Restaurant ist gehalten, benötigte Unterlagen rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist das Restaurant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.